Dokumentationspflichten

Im Zuge der DSGVO sind viele Unternehmen verpflichtet, umfangreiche Dokumentationspflichten einzuhalten, um gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen zu können, dass die Datenschutz-Grundsätze eingehalten werden.

Folgende Dokumentation stellen die Basis dar:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Risikoanalyse und ggf. Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
  • Abschluss und Ablage von AV-Verträgen
  • Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzkonzept (Datenschutzrichtlinie)
  • Schulung von Mitarbeitern.

So gut wie alle Unternehmer, Webseitenbetreiber und Vereine müssen die umfangreichen Dokumentationspflichten nach DSGVO einhalten. - Beginnen Sie am besten mit dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und arbeiten Sie sich bis zum Datenschutzkonzept durch.

 

Praxisbeispiel: Ein Webseitenbetreiber erstellt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten über alle Datenschutzrelevanten Tätigkeiten.

https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/

https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)