personenbezogen

Personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und damit Bezug auf deren Persönlichkeit nehmen.

Praxisbeispiel: Der Name, die Adresse, das Geburtsdatum, die Telefonnummer oder die IP-Adresse

Identifiziert bedeutet, dass die Daten unmittelbar mit einer Person in Verbindung gebracht werden können.

Praxisbeispiel: Der Koch eines Lokals wird am 30.12.2019 50 Jahre alt. Diese Information ist ohne zusätzliche Angaben einer bestimmten Person zuordenbar, wenn sich in diesem Lokal nur ein angestellter Koch befindet.

Identifizierbar bedeutet, dass die Person nicht unmittelbar, jedoch mit Zusatzwissen bestimmbar ist.

Praxisbeispiel: In diesem Lokal arbeiten vier Köche. Der Jubilar muss erst anhand der Personalnummer oder weiter Kennzeichen ausfindig gemacht werden.

Personenbezogene Daten können Informationen sein, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können. Es reicht also unter Umständen schon aus, wenn eine Person nur mit Zusatzinformationen bestimmbar ist. Dann ist der Schutzbereich der DSGVO zu beachten.

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/

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