Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung von persönlichen Daten darf nicht willkürlich erfolgen. Sie muss auf eine (Rechts-)Grundlage gestützt sein. So ist die Verarbeitung nur rechtmäßig, wenn wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Der Nutzer willigt dem Zweck der Datenerhebung ein.
    Praxisbeispiel: Ein Kunde teilt schriftlich mit, dass seine Telefonnummer auch für Werbeanrufe genutzt werden darf.

 

  • Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages oder von vorvertraglichen Maßnahmen notwendig.
    Praxisbeispiel: Für die Lieferung eines Möbelstückes ist es notwendig, die Adresse und den Namen des Bestellers zu verarbeiten.

 

  • Die Verarbeitung ist aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung notwendig.
    Praxisbeispiel: Eine Rechtsvorschrift muss eingehalten werden, die notwendigerweise die Datenverarbeitung von Kunden verlangt, bspw. eine Rechtsvorschrift aus dem Steuerrecht.

 

  • Die Verarbeitung schützt lebenswichtige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person.
    Praxisbeispiel: Bei einem lebensbedrohlichen Unfall wird die Blutgruppe des Betroffenen zur lebensrettenden Behandlung weitergegeben.

 

  • Die Verarbeitung erfolgt aufgrund eines öffentlichen Interesses des Verarbeiters.
    Praxisbeispiel: Eine Redaktion verarbeitet Daten einer bekannten und wichtigen Person.

 

  • Der Verarbeiter verfolgt seinerseits berechtigte Interessen, die einer Abwägung mit den Grundrechten des Betroffenen standhalten.
    Praxisbeispiel: Die Geschäftsleitung einer Bank möchte das Gebäude mit Videokameras sichern. Geprüft wird nun, ob der Schutz vor Überfällen das Recht auf Privatsphäre in öffentlichen Räumen überwiegt.
Die Verarbeitung von persönlichen Daten nach DSGVO darf nicht willkürlich erfolgen. Sie muss auf eine der 6 Rechtsgrundlagen gestützt sein.
Die Verarbeitung von persönlichen Daten nach DSGVO darf nicht willkürlich erfolgen. Sie muss auf eine der 6 Rechtsgrundlagen gestützt sein.

 

https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/

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