Artikel-29-Datenschutzgruppe

Gemäß ihrem Namen wurde die Artikel-29-Datenschutzgruppe gemäß Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG 1995 gegründet, um sich mit dem Schutz der personenbezogenen Daten, der Privatsphäre und einheitlichen Datenschutzregelungen zu beschäftigen. Sie ist eine unabhängig beratende Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus den nationalen Vertretern der Datenschutzbehörde, dem europäischen Datenschutzbeauftragten und einem Vertreter der Europäischen Kommission und wurde mit Inkrafttreten der DSGVO durch den Europäischen Datenschutzausschuss ersetzt. Im Vorfeld des Inkrafttretens der DSGVO veröffentlichte die Artikel-29-Datenschutzgruppe in den sogenannten Working papers regelmäßig Leitlinien zur rechtmäßigen Auslegung der Verordnung.

https://ec.europa.eu/newsroom/article29/news-overview.cfm

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