Im Zuge der DSGVO sind viele Unternehmen verpflichtet, umfangreiche Dokumentationspflichten einzuhalten, um gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen zu können, dass die Datenschutz-Grundsätze eingehalten werden.
Folgende Dokumentation stellen die Basis dar:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
 - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
 - Risikoanalyse und ggf. Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
 - Abschluss und Ablage von AV-Verträgen
 - Datenschutzbeauftragter
 - Datenschutzkonzept (Datenschutzrichtlinie)
 - Schulung von Mitarbeitern.
 
Praxisbeispiel: Ein Webseitenbetreiber erstellt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten über alle Datenschutzrelevanten Tätigkeiten.
https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/
					