Die ePrivacy Verordnung ist eine noch nicht in Kraft getretene Verordnung für den weitreichenderen Schutz für personenbezogene Daten. Sie sollte zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten, ist jedoch nun für 2019 geplant. Die ePrivacy Verordnung ergänzt die DSGVO und gilt vorrangig für den Schutz elektronischer Kommunikationsdaten bei Verarbeitungen durch jegliche Online-Kommunikationsdienste, Online-Trackingdienste oder im Rahmen von Onlinemarketing.
Praxisbeispiel: Verkauft ein Unternehmen online bestimmte Dekorationsartikel und nutzt Newsletter zur Werbung und Google Analytics unterliegt es dem Anwendungsbereich der ePrivacy Verordnung.