Marktortprinzip

Bei dem Marktortprinzip nach DSGVO handelt es sich um einen zentralen Grundsatz der DSGVO, bei dem es nicht entscheidend ist, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat, sondern, ob es die Waren auf dem EU Binnenmarkt anbietet und damit EU-Bürger betroffen sind.

Ein US-Konzern, der Produkte in der EU anbietet, muss die DSGVO also auch einhalten.

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)

Quelle:

https://dsgvo-gesetz.de/art-3-dsgvo/