Datenverarbeitungsanlage

Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO erstreckt sich neben der nichtautomatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auch auf komplett oder teilweise automatisierte Verarbeitungen, bei der die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind. Eine automatisierte Verarbeitung liegt dann vor, wenn Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt werden, die die Verarbeitung selbstständig durchführen.

Praxisbeispiel: Eine Bank nutzt eine Datenverarbeitungsanlage, um Aufträge und Überweisungen von Kunden automatisch bearbeiten zu können. Das System prüft die Legitimation des überweisenden Kunden, tätigt den Auftrag und dokumentiert alles, ohne die Mitwirkung eines Bankangestellten.  

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

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