Verarbeitung

Die DSGVO selbst definiert die Verarbeitung als jeden ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie mit (Bspw. eine Software zur Patientenaufnahme in einer Praxis) oder ohne Hilfe (Bspw. eine selbst geschriebene Akte eines Mandanten) von automatisierten Verfahren vorgenommen wird.

Praxisbeispiele: Das Erheben von Daten eines neuen Kunden im Rahmen der Profilerstellung für eine Partnervermittlung in einem Fragebogen, das Löschen eines veralteten Profils eines Onlineshops, das Ordnen oder die Speicherung von Daten innerhalb der Personalabteilung eines Dienstleistungsunternehmens, das Abfragen oder Verwenden von Geburtstagen der Kunden, um persönlich zugeschnittene Rabattgutscheine zu verschicken etc.

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)

Ob eine Verarbeitung nach DSGVO vorliegt, bestimmt sich nicht darüber, ob sie automatisiert erfolgt. - Eine regelmäßige händische Verarbeitung von personenbezogenen Daten reicht aus.