Löschen

Der Betroffene kann bei dem Datenverarbeiter (also z.B. bei einem Unternehmen, Webseitenbetreiber usw.) in einem formlosen Antrag die Löschung seiner Daten verlangen, wenn diese nicht mehr benötigt werden, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, er Widerspruch einlegt oder gar seine Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft.

Dies gilt auch für Daten, die an Dritte weitergegeben und veröffentlicht wurden. Dieser Löschanfrage muss der Verarbeiter innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel in 30 Tagen nach Erhalt der Löschanfrage, nachkommen. Die Löschung ist ein Teil der umfangreichen Rechte des Betroffenen, mehr dazu finden Sie hier.

Nutzer, Kunden und andere Betroffene können jederzeit formlos eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Diese Anfragen sollten Sie schnell (in der Regel innerhalb von 30 Tagen) beantworten können!
Nutzer, Kunden und andere Betroffene können jederzeit formlos eine Löschung Ihrer Daten verlangen. – Diese Anfragen sollten Sie schnell (in der Regel innerhalb von 30 Tagen) beantworten können!

 

Praxisbeispiel: Der Kunde eines Fitnessstudios hat eingewilligt, dass sein Name, seine Trainingsintervalle und seine Adresse genutzt werden können, um ihn monatlich über neue Fitness-Shakes zu informieren. Er verliert jedoch das Interesse daran und verlangt in einem formlosen Schreiben, adressiert an den Geschäftsführer des Studios,  die Löschung dieser Daten für Werbezwecke. Er ist für die Prüfung des Sachverhalts und die endgültige Löschung verantwortlich. Dies muss dokumentiert werden. Der Kunde wird nach Ablauf von fünf Tagen über die erfolgreiche Löschung informiert.

https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/

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