Nach Datenschutz-Grundverordnung haben Betroffene viele Rechte. Diese umfassen z.B. die Auskunft über die Daten (nach Art 15 DSGVO), die Löschung von Daten und die Berichtigung von Daten.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Rechte hat ein Betroffener?
- Was ist bei einer Anfrage grundsätzlich zu beachten?
- Wie läuft eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO üblicherweise ab?
- Was sind die möglichen Folgen einer Antwort?
- Musterformulierungen zum kostenlosen Download.
Inhalte
- Diese Rechte hat ein Betroffener wenn er gem. Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 DSGVO ein Auskunftsersuchen stellt
- Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten
- Muster Ablauf einer Anfrage eines Betroffenen auf Auskunft oder Löschung nach DSGVO
- Folgen der Beantwortung von Auskunftsersuchen nach DSGVO
- Kostenloses Muster für Antworten für Datenschutzanfragen nach Art 15 DSGVO
- Fazit
- Quellen
Diese Rechte hat ein Betroffener wenn er gem. Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 DSGVO ein Auskunftsersuchen stellt
Oft wird nur auf das Informationsersuchen eines Betroffenen eingegangen, allerdings kann ein Kunde, Lieferant oder andere Betroffene multiple Rechte einfordern:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO (Auskunft über die Daten)
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO (Korrektur von Daten zum Betroffenen)
- Recht auf Löschung bzw. Einschränkung gem. Art. 17 und 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO (Übertragung des Datensatzes in einem gängigen maschinenlesbaren Format)
- Widerspruchsrecht Art. 21 DSGVO (Widerspruch gegen eine zuvor erteile Einwilligung)
Wie zu sehen ist, kann ein Kunde eine Welle an Arbeit lostreten, wenn er von allen seinen Rechten Gebrauch macht. Wie so eine Anfrage aussehen kann zeigt heise.de mit dem “Folterfragebogen”. Außerdem können Sie mit Hilfe des Musterschreibens der Verbraucherzentralen absehen, was auf Sie zu kommt.
In der Praxis werden Kunden wohl eher vom Recht auf Löschung und Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Auf diese beiden Formen soll auch der Fokus hier liegen.
Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten
Form
Der Datenexport sollte in maschinenlesbarer Form erfolgen. Ein einfacher Scan der Daten ist also nicht ausreichend, der Export kann z.B. im .csv oder .json Format erfolgen. Auch ein Verweis in der Form: “Steht alles auf Ihrer Rechnung” ist nicht ausreichend.
Frist
Grundsätzlich muss die Auskunft sofort erfolgen, zulässig ist aber auch eine Beantwortung innerhalb eines Monats. Sollte ein Verantwortlicher ein hohes Anfrageaufkommen haben, kann er diese Frist auch verlängern, wenn er dies begründet und den Antragsteller informiert. In der Regel ist so eine Gesamtfrist von 3 Monaten denkbar.
Identifikation
Sie müssen sicherstellen, dass der, der fragt auch der Betroffene ist, dessen Datensatz verlangt wird. Bei begründeten Zweifeln, sollte eine zweite Authentifizierung z.B. durch eine hinterlegte Telefonnummer oder eine Ausweiskopie durchgeführt werden.
Dokumentation
Dokumentieren Sie alle Schritte in Ihrem Datenschutz-Ordner, damit Sie alles auch später nachweisen können. Weiter unten finden Sie ein kostenloses Muster, welches auch die Dokumentation von Datenschutzanfragen abdeckt.
Muster Ablauf einer Anfrage eines Betroffenen auf Auskunft oder Löschung nach DSGVO
Bevor eine Abfrage Sie überhaupt erreicht, sollten Sie Ihre Dokumentation nach DSGVO vollständig haben. Eine Betroffenenanfrage hat immer das Potential eine Untersuchung der zuständigen Behörde auszulösen, welche Ihre Dokumentation verlangen könnte. Idealerweise haben sie diese schon, wenn nicht, holen sie die Erstellung schleunigst nach.
Die Anfrage trifft ein
Es ist soweit, ein Kunde macht von seinem Recht Gebrauch, seine Daten einzufordern. Sie sollten Ihren Support zuvor sensibilisiert haben, solche Anfragen sofort an die Geschäftsleitung und an einen etwaigen Datenschutzbeauftragten weiterzuleiten.
Prüfung der Anfrage
Fragen sie sich folgende Fragen, wenn Sie eine Anfrage erhalten:
Ist der Betroffene in unseren Systemen?
- Wurde er zweifelsfrei identifiziert?
- Kann die Frist von einem Monat eingehalten werden? (Wenn nein, muss der Betroffene informiert werden, die Verzögerung muss begründet werden)
- Kann die Anfrage wegen exzessiver Wiederholung oder Unbegründetheit abgelehnt werden?
- Kann die Anfrage wegen der möglichen Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen verweigert werden?
Kategorisieren Sie nun, was der Betroffene möchte, also nur eine Auskunft oder Löschung oder gar beides? Handeln Sie dementsprechend und exportieren Sie die Daten oder prüfen Sie ob die Löschung möglich ist (es muss nicht gelöscht werden, wenn gesetzliche oder sonstige Aufbewahrungsfristen gelten).
Beantwortung der Anfrage
Antworten Sie direkt nach Eingang der Anfrage, dass das Anliegen bearbeitet wird. Haben sie alle o.g. Schritte erledigt, prüfen Sie das Ergebnis im Blick auf das Auskunftsersuchen. Haben Sie alle Punkte erfüllt?
In der Regel fragen Betroffene den gesetzlichen Katalog ab:
- Eine Kopie des vollständigen Datensatzes in maschinenlesbarer Form
- Den Zweck der Verarbeitung
- Die Kategorien der Daten, welche im Unternehmen verarbeitet wurden
- Empfänger der Daten im In- und Ausland
- Die Löschfristen für die Daten
- Informationen über die Herkunft der Daten (wurden diese beim Kunden erhoben oder anderswo)
- Ob und mit welchen Kriterien automatisierte Entscheidungen über den Betroffenen getroffen wurden
- Die Grundlage für die Weiterleitung von personenbezogenen Daten in unsichere Drittstaaten.
Außerdem muss der Anfragesteller darüber aufgeklärt werden, dass seine Betroffenenrechte wahrnehmen kann und eine Aufsichtsbehörde einschalten kann.
Insgesamt sollten die o.g. Angaben in Textform erfolgen und danach im Datenschutzordner als Dokumentation abgeheftet werden.
Eine ausführliche Mustervorlage erhalten Sie mit den Dokumentationspaketen.
Folgen der Beantwortung von Auskunftsersuchen nach DSGVO
Idealerweise ist der Betroffene Kunde nun zu frieden und die Anfrage ist erledigt. Sollte dem nicht so sein, kann sich der Antragsteller erneut an Sie wenden oder innerhalb eines Jahres an die Behörde.
Da Sie Ihren Dokumentationspflichten nach gekommen sind und die Anfrage gewissenhaft beantwortet haben, haben Sie nichts zu befürchten.
Kostenloses Muster für Antworten für Datenschutzanfragen nach Art 15 DSGVO
Laden Sie sich hier ein kostenloses Muster für eine Auskunftsantwort nach Art 15 DSGVO herunter. Auch die Fälle für
- Auskunft,
- Berichtigung,
- Einschränkung,
- Löschung und
- Widerspruch
Sind inklusive.
Fazit
Eine Betroffenenanfrage nach DSGVO hört sich erst einmal arbeitsintensiv an, wenn man sich aber an die Grundstruktur hält, kann vieles davon automatisiert erfolgen. Viele große CMS oder Shop Systeme bieten mittlerweile Daten-Export Funktionen an, wie z.B. WordPress, Plentymarkets oder Shopware. Wichtig ist, dass Ihre Datenschutz Dokumentation auf dem neuesten Stand ist, um üble Überraschungen zu vermeiden.
Quellen
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/