Verantwortliche

Die DSGVO definiert den Verantwortlichen als eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Einrichtung oder eine andere Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Er ist damit derjenige, der im Unternehmen für die Datenverarbeitung verantwortlich ist.

Praxisbeispiel: Geschäftsführer eines Floristikgeschäfts (nicht jedoch der von ihm benannte Datenschutzbeauftragte).

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/

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DSGVO-Checkliste

Vom Datenschutzauditor (TÜV) geprüft und in der Praxis bewährt:

Einsatz von KI im Unternehmen
Umgang mit Kundendaten nach DSGVO
Check Ihrer Webseiten und Apps
Linksammlung zur DSGVO