DSGVO in 2023 Neuerungen und Änderungen

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Die DSGVO in 2023 bringt nur wenige Neuerungen und Änderungen bzgl. DSGVO und Datenschutz allgemein, über die Sie aber trotzdem informiert sein sollten. Dieser Artikel wagt einen Ausblick und fasst die wichtigsten Punkte für 2023 zusammen.

Das neue DSG in der Schweiz tritt ab 1. September 2023 in Kraft.

Nach langem Verfahren und Verhandlungen im Schweizer Gesetzgebungsverfahren, bekommt die Schweiz nun ab dem 1. September 2023 ein neues Datenschutzgesetz (DSG). Die Verabschiedung der Revision der bestehenden Gesetze erfolge bereits im Jahr 2020, es war also ein langer Weg bis zum inkrafttreten der Datenschutzgesetzgebung (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ).

Neues DSG in der Schweiz wird wie die 2023 DSGVO.

Für Unternehmen, die bereits die DSGVO einhalten, wird sich nicht viel ändern, weil die Regelungen ähnlich bis gleich sind. Unternehmen in der Schweiz, die zuvor keinen Kontakt zur DSGVO hatten, sollten allerdings die Umsetzungsfrist nutzen und sich auf das revDSG vorbereiten.

KI-Richtlinie der EU

Künstliche Intelligenz ist in 2023 mittlerweile aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Die EU hat bereits in 2021 einen Vorschlag für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz vorgelegt. In 2023 werden die Regeln nun konkreter vorgestellt. So soll es eine erweiterte Haftung für KI geben und klare Regeln für den Einsatz, ähnlich dem risikobasierten Ansatz, der in der DSGVO zu finden ist.

Für Unternehmen, die viele KI-gesteuerte Anwendungen benutzen, kommen also unter Umständen neue Regeln hinzu, die über die Regelungen der DSGVO hinaus gehen.

Neuer Rechtsrahmen zur Übermittlung von Daten in die USA

Der Transfer von Daten in sogenannte unsichere Drittstaaten war zuletzt etwas schwerer geworden. In 2023 ist zu hoffen, dass mit dem “EU-US-Data Privacy Framework“ ein neuer Rahmen geschaffen wird, mit dem wieder Daten in die USA übertragen werden können, ohne Risiko, auf Grund eines Urteils oder anderen politischen Gegebenheiten, den Transfer über Nacht einstellen zu müssen.

Interessant hierbei wird das weitere Verfahren der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde gegen Meta sein, welches zeigen wird, inwieweit die Geschäftsmodelle der großen Unternehmen aus den USA mit der DSGVO zu vereinbaren sind.

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen in allen Browsern

Während Firefox schon länger die Nutzung von sogenannten Third Party Cookies einschränkt, sind andere Browser wie Chrome noch nicht so weit. Google hat sich bereits geäußert und wird die Blockierung wohl erst im Jahr 2024 einführen. Für Marketer und Webseitenbetreiber heißt es erst einmal, dass diese mit Hilfe von gültigen Einwilligungen auch weiterhin mit diesen Cookies arbeiten können.

Insgesamt werden allerdings die Optionen geringer und ein Tracking immer schwerer. Für Unternehmen, die auf Nutzerdaten angewiesen sind, gilt es sich Alternativen frühzeitig zu suchen und zu testen.

Bußgelder im Rahmen der DSGVO in 2023

Auch in 2023 werden weiterhin Bußgelder verhängt. In 2022 haben die Aufsichtsbehörden bereits gezeigt, dass sie auch hohe Bußgelder verhängen können. So wurde z.B. Meta Platforms (früher: Facebook) zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. Allerdings sind die hohen Bußgelder eher in anderen Ländern als in Deutschland zu finden.

Trotz der Zurückhaltung der deutschen Behörden, bleibt es trotzdem wichtig, die DSGVO gewissenhaft einzuhalten. Das Risiko eines Bußgeldes und / oder einer Prüfung durch die Behörden ist nach wie vor vorhanden.

DSGVO PDF für 2023

An der Fassung der DSGVO vom 27. April 2016 hat sich auch in 2023 nichts geändert. Der Text zur VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist nach wie vor aktuell.

Er ist unter folgendem Link abrufbar: https://dsgvo-vorlagen.de/wp-content/uploads/2022/03/CELEX_32016R0679_DE_TXT.pdf

Abbild der ersten Seite des PDF zur DSGVO von 2016, welches 2022 noch gültig ist.

Zusammenfassung Neuerungen und Änderungen DSGVO und Datenschutz in 2023

Grundsätzlich gibt es direkt zur DSGVO wenige Neuerungen in 2023. Es bleibt dennoch spannend, zu verfolgen, wie sich einzelne Aspekte entwickeln. Transfers in die USA bleiben erst einmal heikel, könnten sich aber in Zukunft auch klären. Unternehmen, die viel mit KI zu tun haben, sollten die Entwicklung rund um die KI-Richtlinie der EU genau verfolgen.

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Über den Autor: Oliver Engel - Datenschutzexperte und Gründer von dsgvo-vorlagen.de

Oliver Engel ist ein erfahrener Datenschutzexperte und der Gründer von dsgvo-vorlagen.de. Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (TÜV) hat er es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmern praktische Tools für ihre DSGVO-Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Seine Vorlagen basieren auf jahrelanger Erfahrung und sind tausendfach im Einsatz erprobt.

Mit seinem Hintergrund als externer Datenschutzbeauftragter, Autor eines Fachbuchs zur DSGVO und Dozent für Digitalisierung versteht Oliver Engel die Herausforderungen, vor denen Unternehmen beim Thema Datenschutz stehen. Sein Ziel ist es, mit benutzerfreundlichen, praxisorientierten Lösungen zu helfen, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten effizient zu erfüllen.

Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. bleibt Oliver Engel stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Datenschutzrecht. Seine Expertise hilft Unternehmen, ihren Datenschutz unkompliziert und effektiv umzusetzen.

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