Die Grundsätze der DSGVO müssen bei jeglichen Datenverarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten eingehalten werden. Der Grundsatz der Datenintegrität soll durch sogenannte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Die Weitergabekontrolle ist eine Maßnahme, die den Schutz der Daten bei Übermittlungen und Weitergaben durch das Verhindern von unbefugtem Zugriff, unbefugter Veränderung oder Löschung während des Transportweges sichern soll.
Praxisbeispiel: Innerhalb einer größeren Poliklinik sollen Blutproben und deren Auswertungen über mehrere Stationen hinweg transportiert werden. Um unbefugten Zugriff zu vermeiden, sollten die zu transportierenden Daten genau protokolliert, sicher verpackt, einem geeigneten und vertrauensvollen Mitarbeiter gegeben und bei Zustellung bestätigt und geprüft werden.
https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/