Datenerhebung

Die Datenerhebung ist das Beschaffen von personenbezogenen Daten des Betroffenen und findet im Rahmen einer Datenverarbeitung nach der DSGVO statt.

Eine Umschreibung der „Datenerhebung“ nach DSGVO kann das Beschaffen oder erstmalige Speichern von personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen sein. Bei der erstmaligen Erhebung muss der Betroffene umfangreich aufgeklärt werden, z.B. durch einen Datenschutzhinweis.

Praxisbeispiel: die Bestellung bei einem Kosmetikunternehmen findet per Telefon statt indem der Mitarbeiter die Adresse und die Bankdaten des Kunden abfragt, der neue Schülerpraktikant einer Bäckerei muss vor Beginn des Praktikums einen Fragebogen ausfüllen und seinen Kontaktdaten angeben

Werden Daten erhoben, so muss dem Betroffenen der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen der Erhebung und seines Datenschutzbeauftragten, der Zweck und die Rechtsgrundlage, den Empfänger, die Dauer der Speicherung, sowie die Rechte des Betroffenen mitgeteilt werden.

Praxisbeispiel: Dem Praktikant der Bäckerei muss mitgeteilt werden, wie der Geschäftsführer heißt und wie er zu erreichen ist, wer der ggf. zu benennende Datenschutzbeauftragte in der Bäckerei ist, dass die Daten zum Zwecke des Praktikums und mit seiner Einwilligung erhoben, die Daten nicht an Dritte weitergegeben und lediglich nur den einen Monat während des Praktikums gespeichert werden, sowie ihm alle umfangreichen Rechte zustehen.

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)