Pseudonymisierung

Die Pseudonymisierung ist eine Möglichkeit der Verschlüsselung, die personenbezogene Daten in der Weise umwandelt, dass die Daten ohne Hinzuziehen weiterer Informationen nicht mehr einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Dazu müssen diese zusätzlichen Informationen gesondert und ohne Personenbezug aufbewahrt werden.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen möchte die Kundenzufriedenheit überprüfen und plant dazu eine Umfrage. Dazu werden auf der Straße wahllos verschiedene Menschen angesprochen. Erhoben werden die Zufriedenheit, der Name und Anzahl der getätigten Bestellungen. Im Auswertungsbogen wird lediglich die Zufriedenheit dargestellt, ein Personenbezug ist ohne Weiteres nicht erkennbar. Der Name, sowie die getätigten Bestellungen werden jedoch gesondert gespeichert und sicher aufbewahrt, sodass ein Personenbezug hergestellt werden könnte.

https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)