Unter Verschlüsseln wird ein Vorgang bezeichnet, der Daten in ein Format umwandelt, welches fortan nur mit einem bestimmten Schlüssel lesbar ist. Besonders während der Kommunikation mit bspw. dem Betroffenen, können die Daten sicher ausgetauscht und schließlich auch sicher gespeichert werden. Das reduziert das Risiko des Datenmissbrauchs durch Dritte, die den Schlüssel zum Lesen der Daten nicht besitzen. Dies kann in sog. TOMs festgehalten werden.
Die DSGVO verlangt von dem Verarbeiter, dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen trifft, um die verarbeiteten Daten zu schützen. Die Pseudonymisierung und Verschlüsselung ist eine Möglichkeit dazu.
Praxisbeispiel: Vergabe eines zufälligen Nicknames statt des echten Namens, SSL- oder TLS-Verschlüsselung von Kontaktformularen auf Webseiten.
https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/