Die Anonymisierung ist eine Verarbeitung, die personenbezogene Daten in der Weise umwandelt, dass sie einer natürlichen Person nicht mehr zugeordnet werden können. Im Gegensatz zu pseudonymisierten Daten ist eine Zuordnung völlig unmöglich, weshalb anonymisierte Daten nicht mehr den Regelungen des Datenschutzes der DSGVO unterliegen.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen möchte die Kundenzufriedenheit überprüfen und plant dazu eine Umfrage. Dazu werden auf der Straße wahllos verschiedene Menschen angesprochen. Erhoben wird lediglich ihre Zufriedenheit. Nicht jedoch werden Namen, Adressen oder anderweitige personenbezogene Daten erfragt. Bei der späteren Auswertung kann nicht nachvollzogen werden, wer welche Aussagen getätigt hat.