Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter (früher Auftragsdatenverarbeiter – ADV) ist ein externer Auftragnehmer, der im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) von einem Unternehmen dazu beauftragt wurde, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Die Verantwortung der Datenverarbeitung verbleibt beim Auftraggeber. Dennoch muss auch der Auftragsverarbeiter die Grundsätze der DSGVO einhalten, für Vertraulichkeit der Daten sorgen, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen sowie alle Vorgänge dokumentieren und kontrollieren.

Praxisbeispiel: Ein Marketingdienstleister oder eine externe Buchhaltung, Aktenvernichtung, Hosting für Webseiten und Onlineshops, externe Call-Center-Agenturen.

https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-29-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/

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