Besondere Arten personenbezogener Daten

Neben den personenbezogenen Daten schützt die DSGVO besonders sensible Daten einer Person. Diese werden als besondere Arten personenbezogener Daten beschrieben.

Was sind besondere personenbezogene Daten?

Sie umfassen Informationen über die ethnische Herkunft, die politische Meinung, die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie genetische und biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung.

Praxisbeispiele: Das Leiden an einer Krankheit, der regelmäßige Besuch der Kirche, die Hautfarbe oder die Vorliebe einer bestimmten Sexualpraktik etc.

Diese Daten sind in hohem Maße schützenswert und eine Verarbeitung ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich einwilligt oder eine von der DSGVO geregelte Ausnahmeregelung zutrifft:

  • Die Verarbeitung notwendig, um Rechte aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit oder dem Sozialschutz auszuüben.
    Praxisbeispiel: Die Arbeitnehmer eines Betriebes müssen angeben, ob sie einer Religion angehören, damit festgestellt werden kann, ob der Arbeitgeber Kirchensteuer an das Finanzamt zahlen muss.
  • Die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen notwendig und der Betroffene ist körperlich oder rechtlich nicht in der Lage seine Einwilligung zu geben.
    Praxisbeispiel: Ein Skifahrer stürzt gefährlich, sodass er für einige Stunden bewusstlos ist. Um ihm jedoch schnellstmöglich eine lebenswichtige Bluttransfusion geben zu können, muss seine Blutgruppe erfasst werden.
  • Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie nur im Rahmen der Tätigkeit einer Vereinigung oder Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht unter geeigneten Sicherheiten und ohne dass die Daten extern verbreitet werden, stattfindet.
    Praxisbeispiel: Eine gemeinnützige Stiftung ist für die Gleichberechtigung Homosexueller aktiv. Im Rahmen dieser Tätigkeit dürfen Informationen über die sexuelle Orientierung verarbeitet werden.
  • Die Verarbeitung ist zulässig, wenn Daten verarbeitet werden, die der Betroffene selbst öffentlich gemacht hat.
    Praxisbeispiel: Ein Prominenter veröffentlicht seine eigene Autobiografie, in der er über seine politischen und weltanschaulichen Ansichten schreibt. Diese Daten können nun von anderen verarbeitet werden.
  • Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen stattfindet.
    Praxisbeispiel: Ein Angeklagter steht vor Gericht. Um ihn verteidigen zu können müssen genetische Daten (seine DNA) verarbeitet werden.
  • Unter Wahrung des Datenschutzes und der Grundrechte des Betroffenen ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie aus öffentlichem Interesse erforderlich ist.
    Praxisbeispiel: Ein Straftäter verübt seit einigen Wochen regelmäßig Angriffe auf Menschen einer bestimmten Volksgruppe. Zum Schutz dieser und der Überführung des Täters ist es erforderlich herauszufinden, welche Einwohner der Stadt der Volksgruppe angehören.
  • Die Verarbeitung durch Fachpersonal ist zulässig, wenn sie für die Gesundheitsvorsorge und -behandlung, für die Verwaltung im Gesundheitsbereich oder die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.
    Praxisbeispiel: Eine Hebamme muss eine notwendige pränatale Untersuchung durchführen, um zu schauen, ob eine natürliche Geburt möglich ist. Diese Gesundheitsdaten darf sie verarbeiten.

Unter Wahrung des Datenschutzes und der Grundrechte des Betroffenen ist die Verarbeitung in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und der Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Gesundheitsversorgung zulässig.
Praxisbeispiele: Nach dem zweimonatigen Aufenthalt eines Urlaubers in Afrika wird eine ansteckende und sehr gefährliche Krankheit festgestellt. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, müssen seine Befunde an andere Stellen weitergegeben und verarbeitet werden.

Unter Wahrung des Datenschutzes und der Grundrechte des Betroffenen ist die Verarbeitung für statistische, wissenschaftliche und historische Zwecke zulässig.
Praxisbeispiel: Ein Professor der Neuen Geschichte erhebt Daten zur politischen Ansicht einer bestimmten Generation, um historische Vergleiche anstellen zu können.

Die DSGVO ermöglicht es den Mitgliedstaaten auch in diesem Fall zusätzliche Regelungen zu treffen. Das BDSG (neu) stützt sich weitestgehend auf die DSGVO unter besonderer Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (auch genannt Art. 9 Daten) genießen einen hohen Schutz durch die DSGVO. Eine Verarbeitung ist an besondere Schutzmaßnahmen und Rechtsgrundlagen geknüpft.

https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/22-bdsg/

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)