BYOD

“Bring your own Device” ist eine für Mitarbeiter sehr vorteilhafte Möglichkeit ihre eigenen Geräte, wie Laptop oder Smartphones auf Arbeit mitbringen zu können, um dort ihre täglichen Aufgaben zu erledigen.

Der Verantwortliche des Unternehmens hat für die Einhaltung des Datenschutzes nach der DSGVO zu sorgen, insbesondere wenn es sich um die Nutzung privater Geräte handelt.

Es muss speziell darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter in einem sicheren Netzwerk auf die personenbezogenen Daten zugreifen und nichts privat speichern können, geeignete Schutzprogramme installiert sind, der Zugriff kontrolliert wird und die Mitarbeiter besonders in Bezug auf Integrität, Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Daten geschult werden. Das sollte der Verantwortliche stets überprüfen und dokumentieren.

Trotz dieser Vorkehrungen bleibt das Nutzen von privaten Geräten weiterhin riskant und missbrauchsanfällig.

BYOD (“Bring your own Device”) ist ein Oberbegriff für das Nutzen von im Privatbesitz befindlicher Geräte durch Arbeitnehmer. Hierbei gibt es besondere Anforderungen bzgl. Datenschutz und Datensicherheit, die ein Unternehmen beachten muss.

Vorausgefüllte Vorlagen vom Datenschutz-Auditor (TÜV-geprüft)