Zugangskontrolle

Die Grundsätze der DSGVO müssen bei jeglichen Datenverarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten eingehalten werden. Der Grundsatz der Datenintegrität soll durch sogenannte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Die Zugangskontrolle ist eine Maßnahme, die den Schutz der Daten während der Verarbeitung vor unbefugtem Zugriff sicherstellen soll.

Praxisbeispiel: Die Personalabteilung eines Automobilherstellers verarbeitet viele Daten ihrer Beschäftigten. Um deren Schutz sicherzustellen, sollte der Zugang zum Bürogebäude bspw. durch einen Pförtner oder durch elektronische Kontrollen mit Chipkarten gesichert und die wichtigen Akten in einem Spind verschlossen oder am Rechner verschlüsselt, wenigstens aber mit einem Passwort gesichert werden.

https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/

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Umgang mit Kundendaten nach DSGVO
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