BDSG

Bei dem Neuen Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG (neu), handelt es sich um die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes für Deutschland. Sie ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und konkretisiert die DSGVO. Die zahlreichen Öffnungsklauseln der DSGVO verpflichten und ermöglichen, dass auf nationaler Ebene eigene datenschutzrechtliche Regelungen getroffenen werden können.

Öffnungsklausel zum Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis:
Eine Abteilung eines Automobilherstellers kommt täglich mit Schwermetallen in Berührung. Trotz aller Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter nicht hundertprozentig vor gesundheitsgefährdeten Ansammlungen dieser Metalle im Körper geschützt. Das Unternehmen prüft deshalb zweimal jährlich die Gesundheitswerte der Mitarbeiter in Bluttests. Nach dem BDSG (neu) ist die Verarbeitung der sensiblen Gesundheitsdaten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zulässig, nach der DSGVO jedoch nicht ohne weiteres.

https://dsgvo-gesetz.de/art-88-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/26-bdsg/

Öffnungsklausel zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten:
Ein IT-Unternehmen beschäftigt elf Mitarbeiter, die täglich mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen. Nach der DSGVO ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht notwendig, nach der Konkretisierung im BDSG (neu) hingegen schon.

Das BDSG (neu) ist mit der Einführung der DSGVO in Kraft getreten. Es konkretisiert die DSGVO und nutzt die Öffnungsklauseln der DSGVO z.B. beim Beschäftigtendatenschutz oder Datenschutzbeauftragten.

https://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/38-bdsg/

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