Garantie

Eine Garantie umfasst Datenschutzbestimmungen, die den Empfänger der personenbezogenen Daten an ein gewisses Schutzniveau in Bezug auf geeignete und technische Maßnahmen, sowie das Einhalten der Datenschutzgrundsätze (rechtlich) binden. Sie kann frei vereinbart werden. Werden Daten im Wege der Datenverarbeitung an ein Drittland übermittelt, so müssen laut DSGVO geeignete Garantien des Verantwortlichen vorliegen.

Eine solche Garantie kann in Form eines rechtlich bindenden Dokuments (also z.B. ein Vertrag), in internen und durch eine Aufsichtsbehörde genehmigten Vereinbarungen, in Standarddatenschutzklauseln oder gar in zertifizierten und genehmigten Verhaltensregeln vorliegen.

Praxisbeispiel: Der Unternehmer U nutzt Google Analytics. Um DSGVO-konform zu arbeiten, schließt er einen Auftragsverarbeiter-Vertrag mit Google ab, der ein hohes Datenschutzniveau garantiert.

Garantien nach DSGVO binden den Empfänger von personenbezogenen Daten im Drittland an ein bestimmtes Schutzniveau. – Beispiele für Garantien können z.B. Data Processing Agreements (DPA) oder Standarddatenschutzklauseln sein.

https://dsgvo-gesetz.de/art-46-dsgvo/

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