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aggregiert

Aggregierte Daten sind Einzeldaten, die im Gegensatz zu pseudonymisierten Daten nicht mehr auf eine Person zurückführbar sind. Dies erfolgt durch das Zusammenführen der Daten von mindestens drei Personen, sodass lediglich der Gruppenwert erkennbar bleibt. Die DSGVO fordert, dass die Ergebnisse einer Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken stets aggregierte Daten sein müssen. Diese Aggregation kann z.B. in den technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert werden.

Praxisbeispiel: In der Abteilung eines Unternehmens wurden in einem Monat 36 Überstunden gemacht. Wer welchen Anteil der Arbeitnehmer dazu beigetragen hat, ist nicht aus der Statistik zu ermitteln.

Aggregierte Daten können in der Regel nicht oder nur mit erheblichem technischem Aufwand Einzelpersonen zugeordnet werden. Diese fallen dann nicht mehr in den Regelungsbereich der DSGVO, das Vorgehen sollte in den TOMs dokumentiert werden.

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