Die Videoüberwachung spielt im Datenschutz eine wichtige Rolle. Es werden eigentlich immer sensible personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. biometrische Daten). Dementsprechend sieht die DSGVO ausführliche Transparenzpflichten vor, welche Sie am besten durch ein Hinweisschild zur Videoüberwachung erfüllen. Ein einfaches Schild mit “Achtung Videoüberwachung” reicht also keinesfalls aus. Auch ist in den Rechenschaftsberichten der Landesdatenschutzbehörden oft zu lesen, dass Beschwerden bzgl. Kameraüberwachung ein häufiger Grund für ein Einschreiten ist.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Was die Pflichtangaben bei der Videoüberwachung nach DSGVO sind,
- woher Sie ein gutes Muster für ein Hinweisschild zur Videoüberwachung her bekommen
- und wie Sie es richtig ausfüllen.
Inhalte
- Die Pflichtangaben für ein Schild zur Videoüberwachung nach DSGVO
- Vorlage für ein datenschutzkonformes Hinweisschild zur Videoüberwachung
- Vorausgefüllte Muster für Hinweisschilder zur Videoüberwachung
- Ein Schild zur Videoüberwachung selber machen – so geht’s
- Häufige Fragen zur Videoüberwachung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Fazit: Überwachung mittels Kameratechnik, ja, aber richtig
- Quellen
Die Pflichtangaben für ein Schild zur Videoüberwachung nach DSGVO
Gemäß Artikel 13 DSGVO gibt es umfangreiche Pflichtinformationen, welche dem Betroffenen (also dem, der gefilmt wird) vor der Erhebung (also bevor er gefilmt wird) zur Verfügung gestellt werden sollen. Wenn man diese Informationen vollständig zur Verfügung stellt, würde allerdings ein A4 Blatt nicht ausreichen.
Vereinfachungen bei Pflichtinformationen zur Videoüberwachung
Es bietet sich hier an ein von den Aufsichtsbehörden vorgeschlagenes zweistufiges Verfahren anzuwenden. Erst wird ein allgemeines Hinweisschild ausgehängt und auf diesem dann auf eine ausführliche Dokumentation verwiesen.
Inhalte für ein vorgelagertes und ausführliches Hinweisschild
Das LFDI Niedersachsen bietet hier sehr ausführliche Informationen an. Folgende Mindestinformationen sollten auf dem Hinweisschild zu finden sein:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters.
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden).
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
- Berechtigte Interessen, die verfolgt werden.
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer.
- Bei dem vorgelagerten Schild auch der Hinweis, wo die ausführliche Information zu finden ist (Link, QR Code oä).
Diese Informationen sollten zusätzlich nachgelagert zur Verfügung gestellt werden, digital und als Ausdruck:
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (sofern eine Datenübermittlung stattfindet)
- Hinweise auf die Rechte der Betroffenen.
Darüber hinaus sollte immer ein Piktogramm zu sehen sein, welches klar macht, dass es sich um eine Kameraüberwachung handelt.
Vorlage für ein datenschutzkonformes Hinweisschild zur Videoüberwachung
Im Internet finden sich viele sinnvolle Muster zur Videoüberwachung. An dieser Stelle sei auf die offiziellen Muster der Behörden verwiesen, da diese die praktischsten und sichersten Optionen bieten.
Download für ein Schild zur Videoüberwachung zum ausdrucken: „Dieser Bereich wird videoüberwacht.“
Die zur Zeit empfehlenswerteste Vorlage für ein Hinweisschild finden Sie bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Dort ist das vorgelagerte sowie das ausführliche Hinweisschild zu finden. Beide Downloads finden Sie direkt auf der Seite des LFDI oder hier als kostenloses Downloadpaket.
Erklärung der Musterinhalte für ein DSGVO-konformes Hinweisschild zur Kameraüberwachung
Im folgenden werden die Inhalte des ausführlichen Hinweisschildes wiedergegeben und mit Erklärungen und Beispielen versehen.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters.
Verantwortlicher ist jede Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Es kommt also z.B. eine Firma, Ihre Niederlassung oder ein Einzelkaufmann in Frage.
Praxisbeispiel: Muster GmbH, Geschäftsführer Herr Mustermann, Musterstraße 1, 00000 Musterstadt, E-Mail: info@muster.de, Tel.: 0123/456789 - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden).
Füllen Sie diesen Punkt nur aus, wenn Sie einen DSB haben.
Praxisbeispiel: Herr Beispiel, E-Mail: dsb@muster.dem, Tel.: 0123/456789-01 - Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Hier sollte regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f als Rechtsgrundlage benannt werden, also das berechtigte Interesse. Die Zwecke können vielfältig sein: Durchsetzung des Hausrechts, Aufklärung von Straftaten usw.
Praxisbeispiel: Zwecke: Diebstahlprävention, Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f . - Berechtigte Interessen, die verfolgt werden.
Insofern Sie Art. 6 Abs. 1 lit. f als Rechtsgrundlage gewählt haben, müssen Sie nun Ihre Interessen darlegen.
Praxisbeispiel: Schutz des Eigentums des Verantwortlichen. - Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Sie dürfen Videoaufzeichnungen nicht beliebig lange speichern, sondern müssen eine Speicherbegrenzung festlegen und diese möglichst automatisiert umsetzen.
Praxisbeispiel: Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben, eine Löschung findet spätestens nach 7 Tagen statt, insofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung nötig wird. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (sofern eine Datenübermittlung stattfindet)
Hier müssen Sie genau klären, ob Daten zu Dritten abfließen. Wenn nicht, können Sie diesen Punkt überspringen. Besonders hohe Anforderungen gelten bei Übermittlungen in Drittstaaten, wie z.B. den USA.
Praxisbesipiel: Die Daten werden lediglich intern in der Muster GmbH verarbeitet, eine Übertragung findet nicht statt. - Hinweise auf die Rechte der Betroffenen.
Hier gibt das LFDI eine sehr gute Musterformulierung zur Hand:Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Quelle: Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen)
Vorausgefüllte Muster für Hinweisschilder zur Videoüberwachung
Hier können Sie ein komplett vorausgefülltes Hinweisschild zur Videoüberwachung nach Datenschutz-Grundverordnung als PDF herunterladen, welches auf den Empfehlungen des LFDI basiert. Bitte übernehmen Sie dies allerdings nicht einfach so und passen Sie es Ihren Bedürfnissen an.
Ein Schild zur Videoüberwachung selber machen – so geht’s
Erfahren Sie nun, wie Sie mit Hilfe von kostenlosen Mustern und Texten ein Hinweisschild zur Videoüberwachung selber anfertigen können.
Gesamtzeit: 1 Stunde
Füllen Sie die Muster vollständig aus und legen Sie diese digital und gedruckt z.B. am Empfang aus.
Tragen Sie in die Vorlage Ihre Informationen gewissenhaft ein. Lassen Sie am besten jemand unabhängiges noch einmal Probelesen. Das Schild wird ggf. öffentlich einsehbar an vielen Stellen zu sehe sein.
Drucken Sie das vorgelagerte Hinweisschild auf mindestens A4 aus
Laminieren Sie es am besten. Hängen Sie es so auf, dass es vor der eigentlichen Überwachung zu lesen ist. Ein Thema ist auch Haltbarkeit, vergewissern Sie sich, dass das Schild auch noch in einem Jahr lesbar ist.
Implementieren Sie Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung der Aktualität Ihrer Schilder und bei Anfragen von Betroffenen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob das Schild überhaupt noch hängt und notieren Sie genau, wo Sie die Schilder aufgehängt haben. Dies erleichtert spätere Prüfungen.
Häufige Fragen zur Videoüberwachung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung
Ist Videoüberwachung überhaupt DSGVO-konform?
Grundsätzlich ja, insofern eine Rechtsgrundlage vorliegt und die Verarbeitung transparent und sparsam erfolgt. Ggf. müssen Sie eine Datenschutz Folgenabschätzung durchführen. Auf jeden Fall müssen Sie die Verarbeitungstätigkeit in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit aufnehmen.
Auch bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist einiges zu beachten, damit alles DSGVO-konform ist.
Wie viele Schilder muss ich überhaupt aufhängen?
Grundsätzlich sollten Sie diese überall dort aufhängen, wo eine Überwachung beginnt. Es reicht nicht aus, nur ein Schild am Haupteingang zu postieren.
Wann sollten Daten aus der Videoüberwachung gelöscht werden?
Dies hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab und kann pauschal schwer beantwortet werden. Sie sollten aber in jedem Fall sofort dann gelöscht werden, wenn zu zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind.
Fazit: Überwachung mittels Kameratechnik, ja, aber richtig
Mit den richtigen Mustern und Hinweisen, kann Videoüberwachung auch in 2021 noch DSGVO-konform geschehen. Besorgen Sie sich nur ein Muster und hängen Sie es an den wichtigen Stellen aus.
Quellen
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/